Datenschutzerklärung

Das Regierungspräsidium Stuttgart nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich auf der Grundlage und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Wir haben Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden. Neben der Datenschutz-Grundverordnung ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) rechtliche Grundlage.

Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Art von Daten erheben und wie wir sie verwenden. Den nachfolgenden Datenschutzerklärungen gemäß Art. 13 und 14 der DSGVO, BDSG sowie LDSG können Sie entnehmen, wann wir welche Daten zu welchem Zweck erheben und verarbeiten, welche Rechte den Betroffenen zustehen und wer Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in datenschutzrechtlichen Fragen sind.

Nachfolgend finden Sie die Kontaktadresse der/des Datenschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums Stuttgart.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Behördlicher Datenschutz
datenschutzbeauftragter@rps.bwl.de​​

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Die nachfolgenden Hinweise dienen der Information der Nutzer unseres Online-Angebots über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Wenn Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, wenden Sie sich bitte an unsere*n Datenschutzbeauftragte*n.

Grundsätzlich ist die Nutzung dieser Internetseite ohne Angabe personenbezogener Daten möglich.

Personenbezogene Daten sind Informationen (z.B. E-Mail-Adresse, Name, Adresse, Postanschrift, Geburtstag und -ort, Telefonnummer), die dazu genutzt werden können, die Identität von Nutzerinnen und Nutzern zu erfahren. Informationen, die nicht mit der Identität in Verbindung gebracht werden (z.B. Anzahl der Nutzer einer Internetseite), gehören nicht dazu.

Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung

Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart

Telefon: 0711 904-0

poststelle@rps.bwl.de

Informationen, die Sie unverschlüsselt per Elektronische Post (E-Mail) an das Regierungspräsidium Stuttgart senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Das Regierungspräsidium Stuttgart kann in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und weiß nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine rechtssichere Kommunikation durch einfache E-Mail ist daher nicht gewährleistet. IT Baden-Württemberg (BITBW) setzt Filter gegen unerwünschte Werbung („SPAM-Filter“) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen. E-Mails, die schädigende Programme („Viren“) enthalten, werden von BITBW in jedem Fall automatisch gelöscht.

Wenn Sie dem Regierungspräsidium Stuttgart eine E-Mail senden, wird Ihre E-Mail-Adresse ausschließlich für die Korrespondenz mit Ihnen verwandt.

Wenn Sie Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Stuttgart anrufen und Ihre Telefonnummer nicht unterdrückt oder zurückgehalten wird, wird diese zusammen mit dem Anrufdatum und der Anrufuhrzeit automatisch in der Anrufliste des Zieltelefonapparates gespeichert.

Die Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Stuttgart rufen Sie anhand der übertragenen Rufnummer zurück, wenn Sie sie dazu aufgefordert haben, wenn Ihr Anruf abbricht oder wenn ein Problem mit der Leitung besteht.

Das Regierungspräsidium Stuttgart zeichnet keine Anrufe auf. Es werden aber vielleicht Notizen gemacht, die später auch zu den Akten genommen werden können, wenn diese relevant für ein Verfahren sind. Das Regierungspräsidium Stuttgart erstellet zudem Statistiken über die Gesamtzahl der eingehenden Anrufe. In diesen Statistiken sind keinerlei personenbezogene Daten enthalten.

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit der Serveranfrage
  • Typ und Version des Internet-Browsers
  • das verwendete Betriebssystem
  • die aufgerufene Seite
  • die zuvor besuchte Seite (Referrer URL)
  • die übertragene Datenmenge

 

Diese Daten werden allein für statistische Zwecke ausgewertet, um die Nachfrage der Webangebote zu messen und das Informationsangebot zu verbessern. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat keine Möglichkeit, diese Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten für die Dauer des Besuches protokolliert. 

Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit Regierungspräsidium Stuttgart gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.

Über den Cookie-Banner oder die Einstellungen bei einzelnen Elementen können Sie ihr Einverständnis zu den verwendeten Cookies geben.

Sie können sich mit jedem Internetbrowser anzeigen lassen, wenn Cookies gesetzt werden und, was sie enthalten. Detaillierte Informationen bietet das virtuelle Datenschutzbüro der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragen in Deutschland an.

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

 
a) Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO)

Es besteht ein Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

 
b) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO)

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung – eine Vervollständigung verlangt werden. Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

 
c) Recht auf Löschung

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

 
d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen. Die Anfrage ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

 
e) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO);

Ein Recht auf Datenübertragbarkeit steht Ihnen grundsätzlich zu, wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a) DS-GVO) oder die Verarbeitung auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b) DS-GVO beruht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Dies gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die den Regierungspräsidien übertragen wurde (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DS-GVO). Der Antrag ist bei der für die Datenverarbeitung verantwortlichen Stelle (siehe Ziff. 1) zu stellen.

 
f) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO) 

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) oder Buchstabe f) DS-GVO erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht. Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelle (siehe Ziff. 1) zu richten.

 
g) Recht auf Widerruf der Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO)

Sofern die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung beruht, haben Sie das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 
h) Recht auf Beschwerde (Art. 77 Abs. 1 DS-GVO)

Wenn Sie Fragen oder Bedenken im Hinblick auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie das Regierungspräsidium Stuttgart postalisch oder per E-Mail kontaktieren.

 

Regierungspräsidium Stuttgart | Ruppmannstraße 21 | 70565 Stuttgart
0711 904-0
poststelle@rps.bwl.de

 

Sie können Ihr Anliegen auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zukommen lassen:

Regierungspräsidium Stuttgart: datenschutzbeauftragter@rps.bwl.de

Sie können sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass wir unseren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind.

 

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW)
Königstraße 10 a
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 615541–0
Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI)

 

Allgemeiner Hinweis zu diesen Rechten

In besonders gelagerten Fällen kann oder darf Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden. In einem solchen Fall teilen wir Ihnen die Gründe für die Ablehnung ihres Ersuchens mit.

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