Seit 2021 werden jährlich 75 Studienplätze der Humanmedizin an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung zehn Jahre ausschließlich in baden-württembergischen Bedarfsgebieten eine ärztliche Tätigkeit in der hausärztlichen Versorgung auszuüben. Mit dieser Maßnahme – der so genannten Landarztquote – möchte die Landesregierung Baden-Württemberg das hausärztliche Versorgungsniveau im ländlichen Raum verbessern.
#1
Durch deine Berufswahl leistest du einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Attraktivität Baden-Württembergs.
#2
Nach dem Medizinstudium spezialisierst du dich in Allgemeiner Medizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie. Es wartet ein spannender Berufsalltag mit einer Vielzahl unterschiedlicher Fälle auf dich!
#3
Jeder kennt jeden. Die Strukturen auf dem Land begünstigen einen guten persönlichen Kontakt zu den Patientinnen und Patienten über Generationen hinweg.
#4
Schwarzwald, Schwäbische Alb, Hohenlohe oder Odenwald… Die ländlichen Regionen Baden-Württembergs zeichnen sich durch eine natürliche, wilde Schönheit aus. Also los: Lebe, wo andere Urlaub machen!
#5
In Baden-Württemberg kannst du an renommierten Universitäten studieren. Der neue Landarzttrack bereitet dich optimal auf deinen Berufswunsch vor.
Minister für Soziales, Gesundheit und Integration
Bewerbungen sind immer vom 1. bis zum 31. März für das Wintersemester möglich. Die Bewerbung umfasst zwei Stufen:
Anhand der Kriterien
• Ergebnis des TMS-Tests
• Berufsausbildung
• Berufstätigkeit
• Freiwilligendienst
• Ehrenamtliche Tätigkeit
werden in der 1. Stufe für jede Bewerbung bis zu 100 Punkte vergeben.
Anhand der Punktzahlen wird dann die Rangliste für die 1. Stufe erstellt. Die besten 150 Bewerberinnen und Bewerber kommen in die 2. Runde.
Nachdem die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst du innerhalb von drei Tagen per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Wenn du in die 2. Runde kommst, erhälst Du Mitte/Ende April per E-Mail die Einladung zum Auswahlgespräch.
Das Auswahlgespräch führt jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber alleine mit einer dreiköpfigen Auswahlkommission. Es dauert jeweils bis zu 45 Minuten und findet online statt.
Aufgrund von Absagen laden wir im Einzelfall noch nachrückende Bewerber ein.
Nach Abschluss der Auswahlgespräche erstellen wir die abschließende Rangliste. Dabei werden die Punkte aus der 1. und der 2. Stufe addiert.
Anschließend erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber einen der 75 Studienplätze.
Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber erhalten einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.
Bitte sieh von weiteren Nachfragen zum Stand des Verfahrens ab. Diese können aufgrund der vielen Bewerbungen aus Kapazitätsgründen grundsätzlich nicht beantwortet werden.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren findest du in den FAQ.
Wer über die Landarztquote studiert, verpflichtet sich nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für zehn Jahre in einem baden-württembergischen Bedarfsgebiet zu arbeiten. Das sind Gebiete, für die das Land Baden-Württemberg einen besonderen Bedarf an medizinischer Versorgung festgestellt hat. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn der hausärztliche Versorgungsgrad in einem der 103 Mittelbereiche geringer als 75 % ist.
Die Bedarfsplanung – und damit die Bestimmung der Bedarfsgebiete – wird zweimal jährlich angepasst. Eine Prognose kann somit leider nicht gegeben werden. Die Frage der Zuteilung in die Bedarfsgebiete wird ohnehin erst zum Zeitpunkt des Abschlusses deiner Facharztausbildung relevant. Die Bedarfsgebiete können sich bis dahin ändern. Eine Aussage darüber, in welches Bedarfsgebiet du zugeteilt werden könntest, lässt sich bis zum Zeitpunkt des Abschlusses deiner Facharztausbildung also nicht treffen.
Sofern mehrere Bedarfsgebiete vorhanden sind, trifft die zuständige Stelle die Entscheidung darüber, wo die oder der Verpflichtete ihre hausärztliche Tätigkeit aufnehmen soll. Die Zuteilung erfolgt dabei unter Berücksichtigung etwaiger Ortswünsche und persönlicher Lebensverhältnisse in der Reihenfolge des Studienbeginns; bei gleichem Studienbeginn entscheidet das Los. Zu den persönlichen Lebensverhältnissen zählen insbesondere bestehende Betreuungspflichten, eine festgestellte Schwerbehinderteneigenschaft nach § 2 Absatz 2 oder die Gleichstellung nach § 2 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.