Mit der Landarztquote kannst du dir deinen Traum vom Medizinstudium erfüllen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg leisten. Pro Jahr werden 75 Studienplätze nach schulnotenunabhängigen Kriterien vergeben. Die fachspezifische Eignung und die Kompetenz im Umgang mit Menschen sind für den Erhalt eines Studienplatzes ausschlaggebend.
15. Juli 2024
Mittlerweile ist der diesjährige Durchgang der Landarztquote Baden-Württemberg beendet. Alle 75 Medizin-Studienplätze sind vergeben. Wir gratulieren allen erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerbern und wünschen ihnen viel Freude bei ihrer Ausbildung.
Und es geht weiter: Auch im nächsten Jahr werden wieder 75 Medizin-Studienplätze für künftige Landärztinnen und Landärzte vergeben. Bewerbungen für den nächsten Durchgang der Landarztquote Baden-Württemberg sind ab dem 1. März 2025 online möglich.
#1
Durch deine Berufswahl leistest du einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und Attraktivität Baden-Württembergs.
#2
Nach dem Medizinstudium spezialisierst du dich in Allgemeiner Medizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie. Es wartet ein spannender Berufsalltag mit einer Vielzahl unterschiedlicher Fälle auf dich!
#3
Jeder kennt jeden. Die Strukturen auf dem Land begünstigen einen guten persönlichen Kontakt zu den Patientinnen und Patienten über Generationen hinweg.
#4
Schwarzwald, Schwäbische Alb, Hohenlohe oder Odenwald… Die ländlichen Regionen Baden-Württembergs zeichnen sich durch eine natürliche, wilde Schönheit aus. Also los: Lebe, wo andere Urlaub machen!
#5
In Baden-Württemberg kannst du an renommierten Universitäten studieren. Der neue Landarzttrack bereitet dich optimal auf deinen Berufswunsch vor.
Minister für Soziales, Gesundheit und Integration
Bewerbungen sind immer vom 1. bis zum 31. März für das Wintersemester möglich. Die Bewerbung umfasst zwei Stufen:
Auf der 1. Stufe werden anhand folgender Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:
Ergebnis des TMS-Tests
abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur Landarztgesetz-Durchführungsverordnung – LArztG-DVO
Art und Dauer einer Berufstätigkeit in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur LArztG-DVO
mind. zwölfmonatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt gemäß Nr. 2 der Anlage zur LArztG-DVO
Anhand der Punktzahlen wird dann die Rangliste für die 1. Stufe erstellt. Die besten 150 Bewerberinnen und Bewerber kommen in die 2. Runde.
Nachdem die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst du innerhalb von drei Tagen per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Lies deshalb die Checkliste zur Bewerbung und die in den FAQ zusammengestellten Informationen sorgfältig durch.
Beachte unbedingt auch die Hinweise direkt unterhalb:
Sowohl von der Hochschulzugangsberechtigung als auch vom Personalausweis/Reisepass muss eine beglaubigte Kopie angefertigt, eingescannt und der PDF-Datei hinzugefügt werden, nicht das Originaldokument, keine selbst angefertigte Kopie! (Bspw. Rathäuser, Bürgerbüros und Notare sind befugt, Originaldokumente zu kopieren und zu beglaubigen; ACHTUNG: Allein der Stempel der Schule reicht nicht aus.)
Beachte auch die weiter unten folgende Grafik dazu.
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine beglaubigte Kopie muss deshalb folgende Merkmale enthalten: (1.) den Abdruck des Dienstsiegels, (2.) einen Beglaubigungsvermerk (z.B. „Die Kopie und das vorgelegte Original stimmen überein.“) und (3.) die Unterschrift des Beglaubigenden im Original.
Hier sind zwei Beispiele für korrekte Beglaubigungsvermerke:
Unterlagen, die nicht im PDF-Format sind, werden nicht berücksichtigt.
Du kannst nur eine PDF-Datei hochladen. Bitte führe deshalb alle deine Nachweise in eine einzige PDF-Datei zusammen.
Die 150 besten Bewerberinnen und Bewerber erreichen die 2. Stufe. Das heißt, man erhält Mitte/Ende April per E-Mail die Einladung zu einem Auswahlgespräch. Prüfe deshalb bitte regelmäßig dein E-Mail-Postfach – auch den Spam-Ordner, damit du die Einladung nicht übersiehst. Aufgrund von Absagen werden im Einzelfall noch nachrückende Bewerber:innen eingeladen.
Das Auswahlgespräch führt jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber alleine mit einer dreiköpfigen Auswahlkommission. Es dauert jeweils bis zu 45 Minuten und findet online statt.
Für das Auswahlgespräch können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Nach Abschluss der Auswahlgespräche wird eine Rangliste erstellt. Dabei werden die Punkte aus der 1. und der 2. Stufe addiert. Anschließend erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber einen der 75 Studienplätze und beginnen im Oktober an einer der baden-württembergischen Universitäten (Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen oder Ulm) ihr Medizin-Studium.
Wenn Du einen der begehrten Medizinstudienplätze erhalten hast, musst du dich rechtzeitig bei deiner Universität immatrikulieren. Die Einschreibefrist ist im Zulassungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung genannt.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren findest du in den FAQ.
Nach dem erfolgreichen Abschluss deines Medizinstudiums und der fachärztlichen Weiterbildung arbeitest du für zehn Jahre in einem baden-württembergischen Bedarfsgebiet in der hausärztlichen Versorgung. Bedarfsgebiete sind Regionen, in denen ein besonderer öffentlicher Bedarf an hausärztlicher Versorgung festgestellt wurde, weil dort eine hausärztliche Unterversorgung einzutreten droht oder bereits besteht. Diese Regionen liegen – Stand heute – vor allem im ländlichen Raum. Im Rahmen des Landarztgesetzes, auf dem die Landarztquote beruht, werden diese Gebiete als Bedarfsgebiete bezeichnet.
Im Lauf der Zeit können weitere Bedarfsgebiete hinzukommen oder auch wieder welche wegfallen. Wo du später einmal als Hausärztin oder Hausarzt arbeiten wirst, hängt also davon ab, welche Bedarfsgebiete zum Zeitpunkt der Zuteilung, also nach Abschluss deiner Facharztausbildung, vorhanden sind. Die Zuteilung zu einem Bedarfsgebiet erfolgt durch die zuständige Stelle und wird gemeinsam mit dir besprochen. Soweit möglich werden deine Ortswünsche und deine persönlichen Lebensverhältnisse berücksichtigt – maßgeblich sind jedoch die jeweils zur Verfügung stehenden freien Hausarztsitze. Du solltest dich daher parallel auch unbedingt rechtzeitig mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Verbindung setzen. Die KVBW unterstützt dich im gesamten Niederlassungsprozess und steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Unter Beratung von A – Z | KVBW (kvbawue.de) erhältst du weitere Informationen und Ansprechpartner.
Auf der folgenden Karte siehst du die aktuelle Bedarfsplanung. Gebiete mit einem höheren Versorgungsgrad sind dunkler als solche mit einem niedrigeren.