Du möchtest Medizin studieren? Die Landarztquote macht es möglich – auch ohne Top-Noten. In Baden-Württemberg gibt es jedes Jahr 75 Studienplätze für Medizin, die nicht nach Schulnoten vergeben werden.
Entscheidend sind stattdessen:
Wenn du diese Kriterien mitbringst, hast du gute Chancen auf einen Studienplatz. So leistest du einen wichtigen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg.
#1
Mit deinem Beruf sorgst du dafür, dass Menschen in Baden-Württemberg gut medizinisch versorgt sind. Du trägst außerdem dazu bei, das Land als Lebensort noch attraktiver zu machen.
#2
Nach dem Medizinstudium spezialisierst du dich in Allgemeiner Medizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie. Dich erwartet ein spannender Beruf mit vielen verschiedenen Fällen.
#3
Jeder kennt jeden. Die Strukturen auf dem Land begünstigen einen guten persönlichen Kontakt zu den Patientinnen und Patienten über Generationen hinweg.
#4
Schwarzwald, Schwäbische Alb, Hohenlohe oder Odenwald… Die ländlichen Regionen Baden-Württembergs zeichnen sich durch eine natürliche, wilde Schönheit aus. Also los: Lebe, wo andere Urlaub machen!
#5
In Baden-Württemberg kannst du an bekannten Universitäten Medizin studieren.
Der neue Landarzttrack hilft dir dabei, dich gut auf deinen Beruf als Hausärztin oder Hausarzt vorzubereiten.
25. Juni 2025
Die 75 Bestplatzierten haben heute ihre Zusage per Mail bekommen – also schnell Mails (und Spam!) checken.
Du bist auf der Nachrückliste? Dann hast du auch ’ne Mail bekommen. Next Chance: Anfang Juli.
Minister für Soziales, Gesundheit und Integration
Dein Weg zum Medizinstudium
Bewerbungen sind immer vom 1. bis zum 31. März für das Wintersemester möglich. Die Bewerbung umfasst zwei Stufen:
Auf der 1. Stufe werden anhand folgender Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:
Ergebnis des TMS-Tests
abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur Landarztgesetz-Durchführungsverordnung – LArztG-DVO
Art und Dauer einer Berufstätigkeit in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur LArztG-DVO
mind. zwölfmonatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt gemäß Nr. 2 der Anlage zur LArztG-DVO
Anhand der Punktzahlen wird dann die Rangliste für die 1. Stufe erstellt. Die besten 150 Bewerberinnen und Bewerber kommen in die 2. Runde.
Nachdem die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst du innerhalb von drei Tagen per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Lies deshalb die Checkliste zur Bewerbung und die in den FAQ zusammengestellten Informationen sorgfältig durch.
Beachte unbedingt auch die Hinweise direkt unterhalb:
Sowohl von der Hochschulzugangsberechtigung als auch vom Personalausweis/Reisepass muss eine beglaubigte Kopie angefertigt, eingescannt und der PDF-Datei hinzugefügt werden, nicht das Originaldokument, keine selbst angefertigte Kopie! (Bspw. Rathäuser, Bürgerbüros und Notare sind befugt, Originaldokumente zu kopieren und zu beglaubigen; ACHTUNG: Allein der Stempel der Schule reicht nicht aus.)
Beachte auch die weiter unten folgende Grafik dazu.
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine beglaubigte Kopie muss deshalb folgende Merkmale enthalten: (1.) den Abdruck des Dienstsiegels, (2.) einen Beglaubigungsvermerk (z.B. „Die Kopie und das vorgelegte Original stimmen überein.“) und (3.) die Unterschrift des Beglaubigenden im Original.
Hier sind zwei Beispiele für korrekte Beglaubigungsvermerke:
Unterlagen, die nicht im PDF-Format sind, werden nicht berücksichtigt.
Du kannst nur eine PDF-Datei hochladen. Bitte führe deshalb alle deine Nachweise in eine einzige PDF-Datei zusammen.
Die 150 besten Bewerberinnen und Bewerber erreichen die 2. Stufe. Das heißt, man erhält Mitte/Ende April per E-Mail die Einladung zu einem Auswahlgespräch. Prüfe deshalb bitte regelmäßig dein E-Mail-Postfach – auch den Spam-Ordner, damit du die Einladung nicht übersiehst. Aufgrund von Absagen werden im Einzelfall noch nachrückende Bewerber:innen eingeladen.
Das Auswahlgespräch führt jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber alleine mit einer dreiköpfigen Auswahlkommission. Es dauert jeweils bis zu 45 Minuten und findet online statt.
Für das Auswahlgespräch können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Nach Abschluss der Auswahlgespräche wird eine Rangliste erstellt. Dabei werden die Punkte aus der 1. und der 2. Stufe addiert. Anschließend erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber einen der 75 Studienplätze und beginnen im Oktober an einer der baden-württembergischen Universitäten (Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen oder Ulm) ihr Medizin-Studium.
Wenn Du einen der begehrten Medizinstudienplätze erhalten hast, musst du dich rechtzeitig bei deiner Universität immatrikulieren. Die Einschreibefrist ist im Zulassungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung genannt.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren findest du in den FAQ.
Wenn du dein Medizinstudium und deine Facharztausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, arbeitest du zehn Jahre lang in Baden-Württemberg – und zwar in einer Region mit besonderem Bedarf an Hausärzten.
Diese Regionen nennt man im Rahmen des Landarztgesetzes Bedarfsgebiete.Diese Regionen liegen – Stand heute – vor allem im ländlichen Raum. Im Lauf der Zeit können weitere Bedarfsgebiete hinzukommen oder auch wieder welche wegfallen.
Wie wird entschieden, wo du arbeitest?
Wichtig:
Melde dich frühzeitig bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).
Sie hilft dir beim Einstieg in den Beruf und bei der Praxisgründung.
Weitere Infos und Kontakte findest du unter: Beratung von A – Z | KVBW
Auf der Karte kannst du sehen, wo aktuell welche Bedarfsgebiete sind.
Dunkle Bereiche zeigen Regionen mit vielen Ärzten, helle Bereiche zeigen Orte mit zu wenigen Ärzten.