Was ist die Landarztquote?

Du möchtest Medizin studieren? Die Landarztquote macht es möglich – auch ohne Top-Noten. In Baden-Württemberg gibt es jedes Jahr 75 Studienplätze für Medizin, die nicht nach Schulnoten vergeben werden.
Entscheidend sind stattdessen:


    • eine persönliche Eignung für den Beruf
    • wie gut du mit Menschen umgehen kannst.
 

Wenn du diese Kriterien mitbringst, hast du gute Chancen auf einen Studienplatz. So leistest du einen wichtigen Beitrag zur hausärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg.

Fünf gute Gründe Landärztin oder Landarzt in Baden-Württemberg zu werden

Aktuelles

25. Juni 2025

Zusage ist raus – check dein Postfach!

Die 75 Bestplatzierten haben heute ihre Zusage per Mail bekommen – also schnell Mails (und Spam!) checken.

Du bist auf der Nachrückliste? Dann hast du auch ’ne Mail bekommen. Next Chance: Anfang Juli.

Grußwort von Manne Lucha

Minister für Soziales, Gesundheit und Integration

Landarztquote leicht erklärt

Dein Weg zum Medizinstudium

Wie läuft die Bewerbung ab?

Bewerbungen sind immer vom 1. bis zum 31. März für das Wintersemester möglich. Die Bewerbung umfasst zwei Stufen:

Auf der 1. Stufe werden anhand folgender Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:

  • Ergebnis des TMS-Tests

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur Landarztgesetz-Durchführungsverordnung – LArztG-DVO

  • Art und Dauer einer Berufstätigkeit in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur LArztG-DVO

  • mind. zwölfmonatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt gemäß Nr. 2 der Anlage zur LArztG-DVO

  • mind. zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt gemäß Nr. 3 der Anlage zur LArztG-DVO

Anhand der Punktzahlen wird dann die Rangliste für die 1. Stufe erstellt. Die besten 150 Bewerberinnen und Bewerber kommen in die 2. Runde.

Nachdem die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst du innerhalb von drei Tagen per E-Mail eine Eingangsbestätigung.


Bitte beachte Folgendes:
  • Alle Unterlagen und Nachweise müssen in einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst und hochgeladen werden.
  • Bitte achte auf die Vollständigkeit deiner Unterlagen. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und nach Ende des Bewerbungszeitraums eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Lies deshalb die Checkliste zur Bewerbung und die in den FAQ zusammengestellten Informationen sorgfältig durch.

Beachte unbedingt auch die Hinweise direkt unterhalb:

„Dokumente richtig hochladen“
Bitte beachte folgende Hinweise zum richtigen Upload deiner Bewerbung:

Schritt 1: Originaldokumente kopieren und beglaubigen lassen
  • Sowohl von der Hochschulzugangsberechtigung als auch vom Personalausweis/Reisepass muss eine beglaubigte Kopie angefertigt, eingescannt und der PDF-Datei hinzugefügt werden, nicht das Originaldokument, keine selbst angefertigte Kopie! (Bspw. Rathäuser, Bürgerbüros und Notare sind befugt, Originaldokumente zu kopieren und zu beglaubigen; ACHTUNG: Allein der Stempel der Schule reicht nicht aus.)

  • Beachte auch die weiter unten folgende Grafik dazu.


Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie? 

Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt die Behörde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Eine beglaubigte Kopie muss deshalb folgende Merkmale enthalten: (1.) den Abdruck des Dienstsiegels, (2.) einen Beglaubigungsvermerk (z.B. „Die Kopie und das vorgelegte Original stimmen überein.“) und (3.) die Unterschrift des Beglaubigenden im Original.

Hier sind zwei Beispiele für korrekte Beglaubigungsvermerke:


Schritt 2: Beglaubigte Kopien einscannen und zusammen in einer PDF hochladen
  • Unterlagen, die nicht im PDF-Format sind, werden nicht berücksichtigt.

  • Du kannst nur eine PDF-Datei hochladen. Bitte führe deshalb alle deine Nachweise in eine einzige PDF-Datei zusammen.

  • Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren findest du unter Checkliste Bewerbung und in den FAQ. Lese dir diese bitte sorgfältig durch.

Die 150 besten Bewerberinnen und Bewerber erreichen die 2. Stufe. Das heißt, man erhält Mitte/Ende April per E-Mail die Einladung zu einem Auswahlgespräch. Prüfe deshalb bitte regelmäßig dein E-Mail-Postfach – auch den Spam-Ordner, damit du die Einladung nicht übersiehst. Aufgrund von Absagen werden im Einzelfall noch nachrückende Bewerber:innen eingeladen.

Das Auswahlgespräch führt jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber alleine mit einer dreiköpfigen Auswahlkommission. Es dauert jeweils bis zu 45 Minuten und findet online statt.

Für das Auswahlgespräch können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Nach Abschluss der Auswahlgespräche wird eine Rangliste erstellt. Dabei werden die Punkte aus der 1. und der 2. Stufe addiert. Anschließend erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber einen der 75 Studienplätze und beginnen im Oktober an einer der baden-württembergischen Universitäten (Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen oder Ulm) ihr Medizin-Studium.


Hinweis:

Wenn Du einen der begehrten Medizinstudienplätze erhalten hast, musst du dich rechtzeitig bei deiner Universität immatrikulieren. Die Einschreibefrist ist im Zulassungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung genannt.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren findest du in den FAQ.

Wo arbeite ich später vielleicht einmal?

Wenn du dein Medizinstudium und deine Facharztausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, arbeitest du zehn Jahre lang in Baden-Württemberg – und zwar in einer Region mit besonderem Bedarf an Hausärzten.

Diese Regionen nennt man im Rahmen des Landarztgesetzes Bedarfsgebiete.Diese Regionen liegen – Stand heute – vor allem im ländlichen Raum. Im Lauf der Zeit können weitere Bedarfsgebiete hinzukommen oder auch wieder welche wegfallen.

Wie wird entschieden, wo du arbeitest?

  • Die zuständige Stelle sagt dir, in welches Bedarfsgebiet du kommst.
  • Das passiert nach deiner Facharztausbildung
  • Deine Wünsche zum Wohnort und deine persönliche Situation werden dabei soweit wie möglich berücksichtigt.
  • Entscheidend ist aber, wo gerade ein Hausarztsitz frei ist.
 

Wichtig:

Melde dich frühzeitig bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW).

Sie hilft dir beim Einstieg in den Beruf und bei der Praxisgründung.
Weitere Infos und Kontakte findest du unter: Beratung von A – Z | KVBW

Auf der Karte kannst du sehen, wo aktuell welche Bedarfsgebiete sind.
Dunkle Bereiche zeigen Regionen mit vielen Ärzten, helle Bereiche zeigen Orte mit zu wenigen Ärzten.

Was muss ich sonst noch wissen?

Noch Fragen offen?

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