Checkliste Bewerbung
Beginn Bewerbungsverfahren: 01.03.2027
Ende Bewerbungsverfahren: 31.03.2027
Versand der Einladungen zu den Auswahlgesprächen per E-Mail: etwa Mitte Mai
Auswahlgespräche (online): etwa Anfang Juni
Frist zur Rücksendung des unterschriebenen Vertrags: wird Dir schriftlich mitgeteilt
Versand der Zusagen an erfolgreiche Bewerber: ab 25.06.2027
Rücktritt vom Vertrag möglich bis: 01.07.2027
Nachrückverfahren: bis 07.07.2026
Versand der Ablehnungsbescheide per Post: Mitte August 2027
Du kannst dich bewerben, sobald und solange das Bewerbungsportal für Bewerbungen freigeschaltet ist.
Du kannst dich ab 2027 jedes Jahr für das jeweilige Wintersemester vom 01. bis 31. März bewerben. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist! Danach eingehende Bewerbungen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Im Jahr 2026 kannst Du Dich im April bis 30.04.2026 bewerben.
Die Verwendung der Ausschlussfrist für den Bewerbungszeitraum bedeutet, dass Du Dich ausschließlich bis Fristende im Rahmen der ÖGD-Quote bewerben kannst. Nach Fristende kannst Du Dich im Rahmen der jeweiligen Bewerbungsphase nicht mehr bewerben. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Samstag, so endet die Frist mit dem Ablauf des entsprechenden Tages und verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktags.
Neben Deinen persönlichen Angaben brauchst Du für die Bewerbung folgende Unterlagen:
- Scan deines Personalausweises oder Reisepasses
- Scan deines Schulabschlusses, mit dem Du Humanmedizin studieren darfst
Hinweis:
Wenn Du kein Abitur, sondern einen anderen Schulabschluss hast, frage frühzeitig bei uns nach, welche Unterlagen Du dann brauchst.
- Ein tabellarischer Lebenslauf
(also eine Übersicht über Deinen bisherigen schulischen und beruflichen Weg) - Ein Anschreiben mit den persönlichen Beweggründen für Deine Bewerbung
- Eine Reihung der Studienorte, an denen Du gerne studieren möchtest
- Eine Bestätigung, dass Du:
- den Prüfungsanspruch im Studiengang Humanmedizin nicht verloren hast
- und dass keine anderen Gründe gegen eine Immatrikulation sprechen (§ 60 Abs. 2 LHG)
(Diese Angabe machst Du im Bewerbungsformular. Du brauchst keinen extra Nachweis dafür.)
Wichtig: Deine Bewerber-ID
Du musst in Deiner Bewerbung auch Deine Bewerber-ID (BID) angeben.
Diese bekommst Du, wenn Du dich auf der Seite www.hochschulstart.de registrierst.
Nur mit dieser ID kann Deine Bewerbung weitergeleitet und im zentralen Auswahlverfahren berücksichtigt werden.
Neben den Pflichtunterlagen kannst Du auch weitere Nachweise mitschicken. Diese können Deine Bewerbung stärken. Hier erfährst Du, welche das sind und was beachtet werden muss:
1. Ergebnis des TMS-Tests (Test für medizinische Studiengänge)
2. Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Gesundheitsberuf
(gemäß Nummer 1 der Anlage zur Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz-Durchführungsverordnung – GDFGDVO)
Wichtig ist, dass klar wird, dass Du die Ausbildung abgeschlossen hast. Geeignet sind zum Beispiel:
- eine Urkunde, die zeigt, dass du die Berufsbezeichnung tragen darfst
- oder ein Abschlusszeugnis über die bestandene Abschlussprüfung
Nicht ausreichend sind:
- ein Berufsschulzeugnis
- oder eine einfache Bescheinigung der Ausbildungsstelle
3. Nachweis über mindestens 6 Monate Berufstätigkeit in einem Gesundheitsberuf
(gemäß Nummer 1 der Anlage zur GDFGDVO)
Du brauchst dafür eine Bescheinigung vom Arbeitgeber. Darin müssen stehen:
- der genaue Zeitraum, in dem Du dort gearbeitet hast
- die Berufsbezeichnung
- das Datum, an dem die Bescheinigung ausgestellt wurde
Nicht ausreichend sind ein Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung.
4. Nachweis über einen Freiwilligendienst mit Patientenkontakt (mindestens 6 Monate)
(gemäß Nummer 2 der Anlage zur GDFGDVO)
Die Bescheinigung muss enthalten:
- die Art des Freiwilligendienstes (zum Beispiel FSJ oder BFD) mit Angabe der gesetzlichen Grundlage
- den Zeitraum
- den Stempel der Einrichtung
- den Namen der ausstellenden Person
Die Bescheinigung darf frühestens am letzten Tag des Freiwilligendienstes ausgestellt werden.
Wird sie früher ausgestellt, wird nur der Zeitraum bis zu diesem Tag berücksichtigt.
5. Nachweis über mindestens 2 Jahre ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt
(gemäß Nummer 3 der Anlage zur GDFGDVO)
Die Bescheinigung sollte nach dem Ende der Tätigkeit oder aktuell ausgestellt sein. Sie muss enthalten:
- den Zeitraum der ehrenamtlichen Tätigkeit
- eine Beschreibung der Tätigkeit
- Hinweise auf den medizinischen oder pflegerischen Bezug (zum Beispiel Kontakt mit Patientinnen oder Patienten)
- den Stempel der Einrichtung
- den Namen der ausstellenden Person
- das Ausstellungsdatum
Das Anschreiben zur Darstellung der persönlichen Beweggründe („Motivationsschreiben“), die Reihung der Studienorte und die Mitteilung über den Verlust des Prüfungsanspruchs kannst Du im Rahmen des Bewerbungsprozesses direkt in das Bewerbungsformular eingeben.
Alle übrigen Unterlagen und Nachweise musst Du im Rahmen des Bewerbungsprozesses als PDF-Datei hochladen:
- Scan des Personalausweises oder Reisepasses
- Scan der für den Studiengang Humanmedizin berechtigenden Hochschulzugangsberechtigung
tabellarischer Lebenslauf
ggf. Nachweis über das Ergebnis des TMS-Tests (Test für medizinische Studiengänge)
ggf. Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz-Durchführungsverordnung – GDFGDVO
ggf. Nachweis über eine mind. sechsmonatige berufliche Tätigkeit in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur GDFGDVO
ggf. Nachweis über einen mind. sechsmonatigen Freiwilligendienst mit Patientenkontakt gemäß Nr. 2 der Anlage zur GDFGDVO
ggf. Nachweis über eine mind. zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt gemäß Nr. 3 der Anlage zur GDFGDVO
Achtung! Unterlagen, die nicht im PDF-Format sind, werden nicht berücksichtigt.
Achtung! Fehlende und/oder unvollständige Unterlagen werden nicht von uns nachgefordert. Bitte achte daher auf die Vollständigkeit Deiner Unterlagen. Nach Ende des Bewerbungszeitraums eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Achtung! Du kannst nur eine PDF-Datei hochladen. Bitte führe deshalb alle Deine Nachweise in einer einzigen PDF-Datei zusammen.
Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist bei der Bewerbung zusätzlich eine amtliche deutsche Übersetzung vorzulegen.
Wie läuft die Bewerbung ab?
Bewerbungen sind vom 1. bis zum 31. März für das Wintersemester möglich.
Die Bewerbung umfasst zwei Stufen:
Stufe 1 – Schriftliche Bewerbung
Auf der 1. Stufe werden anhand folgender Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:
- Ergebnis des TMS-Tests
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz-Durchführungsverordnung – GDFGDVO
- Art und Dauer einer Berufstätigkeit in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur GDFGDVO
- mind. sechsmonatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt gemäß Nr. 2 der Anlage zur GDFGDVO
- mind. zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt gemäß Nr. 3 der Anlage zur GDFGDVO
Anhand der Punktzahlen wird dann die Rangliste für die 1. Stufe erstellt. Von den besten Bewerberinnen und Bewerbern kommen maximal 20 in die 2. Runde.
Nachdem die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst Du innerhalb von drei Tagen per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Bitte beachte Folgendes:
- Alle Unterlagen und Nachweise müssen in einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst und hochgeladen werden.
- Bitte achte auf die Vollständigkeit deiner Unterlagen. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und nach Ende des Bewerbungszeitraums eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Lies deshalb die Checkliste zur Bewerbung und die in den FAQ zusammengestellten Informationen sorgfältig durch.
Stufe 2 – Auswahlgespräch
Höchstens 20 Bewerberinnen und Bewerber erreichen die 2. Stufe. Das heißt, man erhält Mitte/Ende Mai per E-Mail die Einladung zu einem Auswahlgespräch. Prüfe deshalb bitte regelmäßig Dein E-Mail-Postfach – auch den Spam-Ordner, damit Du die Einladung nicht übersiehst. Aufgrund von Absagen werden im Einzelfall noch nachrückende Bewerberinnen und Bewerber eingeladen.
Das Auswahlgespräch führt jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber alleine mit einer dreiköpfigen Auswahlkommission. Es dauert jeweils bis zu 45 Minuten und findet online statt.
Für das Auswahlgespräch können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Nach Abschluss der Auswahlgespräche wird eine Rangliste erstellt. Dabei werden die Punkte aus der 1. und der 2. Stufe addiert. Anschließend erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber einen der 10 Studienplätze und beginnen im Oktober an einer der baden-württembergischen Universitäten (Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen oder Ulm) ihr Medizinstudium.
Hinweis:
Wenn Du einen der begehrten Medizinstudienplätze erhalten hast, musst Du Dich rechtzeitig bei deiner Universität immatrikulieren. Die Einschreibefrist ist im Zulassungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung genannt.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren findest Du in den FAQ.