Was ist die ÖGD-Quote?
Mit der ÖGD-Quote kannst du dir den Traum vom Medizinstudium erfüllen und danach zur Sicherstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst beitragen.
Informationen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst findest du hier.
Bis 2030 kannst du dich zu jedem Wintersemester auf einen der jährlich zu vergebenden 10 Studienplätze bewerben.
Bist du persönlich geeignet für den Beruf und bringst Motivation mit im Öffentlichen Gesundheitsdienst etwas zu bewirken? Dann nutze deine Chance auf einen Studienplatz und leiste einen wichtigen Beitrag.
Fünf gute Gründe Landärztin oder Landarzt in Baden-Württemberg zu werden
#1
BEITRAG
Mit deinem Beruf sorgst du dafür, dass Menschen in Baden-Württemberg gut medizinisch versorgt sind. Du trägst außerdem dazu bei, das Land als Lebensort noch attraktiver zu machen.
#2
VIELSEITIG
Nach dem Medizinstudium spezialisierst du dich in Allgemeiner Medizin, Innerer Medizin oder Pädiatrie. Dich erwartet ein spannender Beruf mit vielen verschiedenen Fällen.
#3
VERBINDUNG
Jeder kennt jeden. Die Strukturen auf dem Land begünstigen einen guten persönlichen Kontakt zu den Patientinnen und Patienten über Generationen hinweg.
#4
NATUR
Schwarzwald, Schwäbische Alb, Hohenlohe oder Odenwald… Die ländlichen Regionen Baden-Württembergs zeichnen sich durch eine natürliche, wilde Schönheit aus. Also los: Lebe, wo andere Urlaub machen!
#5
TOP AUSBILDUNG
In Baden-Württemberg kannst du an bekannten Universitäten Medizin studieren.
Der neue Landarzttrack hilft dir dabei, dich gut auf deinen Beruf als Hausärztin oder Hausarzt vorzubereiten.
Aktuelles
Wichtig: Vorher unsere Checkliste durchgehen und alle erforderlichen Dokumente einreichen!
Wenn du noch Fragen hast, melde dich bei uns über das Kontaktformular.
Grußwort von Manne Lucha
Minister für Soziales, Gesundheit und Integration
Landarztquote leicht erklärt
Dein Weg zum Medizinstudium
Wie läuft die Bewerbung ab?
Bewerbungen sind vom 1. bis zum 30. April für das Wintersemester möglich. Die Bewerbung umfasst zwei Stufen:
Stufe 1 – Schriftliche Bewerbung
Auf der 1. Stufe werden anhand folgender Kriterien bis zu 100 Punkte vergeben:
- Ergebnis des TMS-Tests
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur Gesundheitsdienst-Fachkräftegesetz-Durchführungsverordnung – GDFGDVO
- Art und Dauer einer Berufstätigkeit in einem relevanten Gesundheitsberuf gemäß Nr. 1 der Anlage zur GDFGDVO
- mind. sechsmonatiger Freiwilligendienst mit Patientenkontakt gemäß Nr. 2 der Anlage zur GDFGDVO
- mind. zweijährige ehrenamtliche Tätigkeit mit Patientenkontakt gemäß Nr. 3 der Anlage zur GDFGDVO
Anhand der Punktzahlen wird dann die Rangliste für die 1. Stufe erstellt. Von den besten Bewerberinnen und Bewerbern kommen maximal 20 in die 2. Runde.
Nachdem die Bewerbung bei uns eingegangen ist, erhältst du innerhalb von drei Tagen per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Bitte beachte Folgendes:
- Alle Unterlagen und Nachweise müssen in einer einzigen PDF-Datei zusammengefasst und hochgeladen werden.
- Bitte achte auf die Vollständigkeit deiner Unterlagen. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert und nach Ende des Bewerbungszeitraums eingehende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Lies deshalb die Checkliste zur Bewerbung und die in den FAQ zusammengestellten Informationen sorgfältig durch.
Stufe 2 – Auswahlgespräch
Höchstens 20 Bewerberinnen und Bewerber erreichen die 2. Stufe. Das heißt, man erhält Mitte/Ende Mai per E-Mail die Einladung zu einem Auswahlgespräch. Prüfe deshalb bitte regelmäßig dein E-Mail-Postfach – auch den Spam-Ordner, damit du die Einladung nicht übersiehst. Aufgrund von Absagen werden im Einzelfall noch nachrückende Bewerberinnen und Bewerber eingeladen.
Das Auswahlgespräch führt jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber alleine mit einer dreiköpfigen Auswahlkommission. Es dauert jeweils bis zu 45 Minuten und findet online statt.
Für das Auswahlgespräch können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Nach Abschluss der Auswahlgespräche wird eine Rangliste erstellt. Dabei werden die Punkte aus der 1. und der 2. Stufe addiert. Anschließend erhalten die besten Bewerberinnen und Bewerber einen der 10 Studienplätze und beginnen im Oktober an einer der baden-württembergischen Universitäten (Freiburg, Heidelberg, Mannheim, Tübingen oder Ulm) ihr Medizinstudium.
Hinweis:
Wenn Du einen der begehrten Medizinstudienplätze erhalten hast, musst du dich rechtzeitig bei deiner Universität immatrikulieren. Die Einschreibefrist ist im Zulassungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung genannt.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren findest du in den FAQ.
Wo arbeite ich später vielleicht einmal?
Du wirst später in einem Gesundheitsamt arbeiten in einer Region mit einem besonderen öffentlichen Bedarf.
Wie wird entschieden, wo du arbeitest?
- Die zuständige Stelle sagt dir, in welches Bedarfsgebiet du kommst.
- Das passiert nach deiner Facharztausbildung.
- Deine Wünsche zum Wohnort und deine persönliche Situation werden dabei soweit wie möglich berücksichtigt.
- Entscheidend ist aber, wo gerade ein Arzt oder eine Ärztin im Öffentlichen Gesundheitsdienst gebraucht wird.